1. Teilnahmeberechtigung
An Veranstaltungen (Stützpunkttraining, Feriencamps) der Fussballschule EliteKickers können alle Mädchen und Jungen im Alter von 4 bis 17 Jahren teilnehmen. Die Teilnehmer müssen nicht einem Fußballverein angehören oder über fortgeschrittene Fussballkenntnisse verfügen. Einschränkungen über die Teilnahmeanzahl innerhalb eines Kalenderjahres gibt es nicht. Eine Teilnahme kann aufgrund des Erreichens der vordefinierten Kapazitätsgrenze nicht garantiert werden. Überschreitet die Bewerberanzahl die Anzahl der vorhandenen Teilnahmeplätze, werden die Anmeldedaten auf der Warteliste gespeichert. Die Warteliste wird durch freiwerdende Teilnahmeplätze chronologisch nach Eingang der Anmeldungen abgebaut.
Die Veranstaltungen der Fussballschule EliteKickers finden erst ab einer ausreichenden Mindestteilnehmerzahl statt. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl und der damit verbundenen Veranstaltungsabsage, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der ggf. bereits gezahlten Teilnahmegebühr gegenüber der Fussballschule EliteKickers
2. Anmeldung
Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der Fussballschule EliteKickers ist nur wirksam, soweit sie durch einen Erziehungsberechtigten oder einen sonstigen zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin bevollmächtigten Vertreters („Erziehungsberechtigter“) erfolgt. Die abgegebene Anmeldung ist verbindlich. Der fällige Betrag wird direkt nach Anmeldung in einer Bestätigungsemail zur Zahlung angefordert. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung per E-Mail beim Kunden wird die Anmeldung durch die Fussballschule EliteKickers angenommen. Das Rücktrittsrecht der Fussballschule EliteKickers wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bzw. wegen Überbuchung bleibt unberührt.
3. Zahlung
Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist binnen 14 Tagen der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Erfolgt der Zahlungseingang nicht binnen dieser Frist, erfolgt eine automatische Löschung der Anmeldung und die Teilnahme ist verwirkt. Sollte die Zahlung der Teilnahmegebühr aus vom Erziehungsberechtigten zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden, ist die Fussballschule EliteKickers berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.elitekickers.de sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
5. Leistungsänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Fussballschule EliteKickers nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
6. Nichterscheinen & Rücktritt von der Anmeldung:
6.1 Feriencamps
Erscheint ein/eine verbindlich angemeldete/r Teilnehmer/in nicht zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr. Es sei denn, das Nichterscheinen ist krankheits- oder verletzungsbedingt. In diesem Fall ist die Vorlage eines ärztlichen Attests notwendig.
Bei Rücktritt von der verbindlichen Anmeldung vor Veranstaltungsbeginn gelten folgende Regelungen:
-bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 20% Stornogebühr erhoben
– ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 30 % Stornogebühr erhoben
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der Fußballschule EliteKickers
6.2 Stützpunkt-Training
Wird die Teilnahme abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit dem Rücktritt bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an die Fussballschule EliteKickers erloschen. Im Fall einer späteren Stornierung bzw. Nichtteilnahme bis 24 Stunden vor Stützpunkttrainingsbeginn wird der Veranstaltungspreis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit, Verletzung) voll zurückerstattet. Bei kurzfristigeren Stornierungen (unter 24 Std.) verlangt die Fussballschule EliteKickers 50 % der Stützpunkt-Trainingseinheit.
Ein Rücktritt hat schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die folgenden Kontaktdaten zu erfolgen:
Kiran & Kick EliteKickers FUSSBALLSCHULE
Liebfrauenstraße 25
64331 Weiterstadt
Telefon +49(0) 6150 – 83 08 414
Mobile +49 (0)162 – 66 33 111
E-Mail: info [at] elitekickers [dot] de
Die Geltendmachung von gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs- und Anfechtungsrechten bleibt unberührt.
7. Erklärung des Erziehungsberechtigten:
Jeder/Jede Teilnehmer/in ist verpflichtet, den Anordnungen der jeweiligen Trainer und Betreuer der Fussballschule EliteKickers Folge zu leisten. Bei wiederholt grober Nichtbeachtung der Anordnungen der Veranstaltungsverantwortlichen kann der/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Erziehungsberechtigte ist verpflichtet, den/die Teilnehmer/in nach einer entsprechenden Benachrichtigung durch die Veranstaltungsverantwortlichen wegen Nichtbeachtung der Anordnungen schnellstmöglich von der Veranstaltung abzuholen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr besteht in diesem Fall nicht.
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigter ein, dass die Teilnehmer im Rahmen von Veranstaltungen der Fussballschule EliteKickers unter fachkundiger Aufsicht der jeweiligen Betreuer Ausflüge unternehmen können.
Mit der Anmeldung erklären der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigter, dass der/die Teilnehmer/in körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Sie erklären außerdem, dass der/die Teilnehmer/in zum Zeitpunkt der Fussballschule Elite Kickers über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Sollte im Zeitraum zwischen Anmeldung und Veranstaltung diesbezüglich eine Änderung eintreten, verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte die Fussballschule EliteKickers umgehend entsprechend in Kenntnis zu setzen. Eine Informationspflicht besteht auch für den Fall der Einnahmepflicht bestimmter Medikamente, bei leichten gesundheitlichen Problemen, wie z.B. Allergien oder Hitzeempfindlichkeit, oder einem Teilnahmeverbot an bestimmten Freizeit- und Sportmöglichkeiten und Veranstaltungen.
Mit der Anmeldung erklären der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigte, dass der/die Teilnehmer/in bei kleinen Verletzungen von den Verantwortlichen der Fussballschule EliteKickers versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Desinfektion/Wundsalbe oder Insektenstiche/Brandsalbe. Wenn die Fußballschule EliteKickers für entstehende Kosten in Vorleistung tritt, werden die entstandenen Auslagen von dem Erziehungsberechtigten umgehend erstattet.
8. Recht am eigenen Bild:
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung willigen der/die Teilnehmer/in und sein/ihr Erziehungsberechtigter ein, dass während der Veranstaltungen durch die Fussballschule EliteKickers von dem/der Teilnehmer/in getätigte Foto- und
Filmaufnahmen ohne Namenszuordnung für Werbezwecke und/oder andere öffentliche PR-Maßnahmen von der Fussballschule EliteKickers, insbesondere Druckerzeugnisse der Fußballschule EliteKickers, sowie zur Veröffentlichung von Fotomaterial im Internet auf Webseiten der Fußballschule EliteKickers sowie in Fotobüchern und einzelnen Printmedien honorarfrei verwendet werden dürfen. §23 Abs.2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.
9. Haftung:
Die Fussballschule EliteKickers, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter regelmäßig vertrauen.
Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände. Eine Haftung für Schäden bei Unternehmungen des/der Teilnehmers/Teilnehmerin, die ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Verantwortlichen der Fussballschule EliteKickers erfolgen, wird von der Fußballschule EliteKickers nicht übernommen. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl. Für wetterbedingte oder sonstige Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenen Ausfall von Trainingsstunden besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz. Falls der/die Teilnehmer/in im Rahmen seiner Teilnahme an der Fussballschule EliteKickers einen Schaden verursacht, ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, dies umgehend seiner privaten Haftpflichtversicherung zu melden. Der Anbieter haftet nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.
10. Ergänzungen & Änderungen:
Die Fussballschule EliteKickers ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese Teilnahmebedingungen mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für die andere Partei zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden schriftlich bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen schriftlich oder per Email Widerspruch seitens des Kunden erhoben wird, vorausgesetzt, die Fussballschule EliteKickers hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Der Widerspruch ist zu richten an die oben genannten Kontaktdaten.
11. Gerichtstand
Der/Die Teilnehmer/in kann die Fussballschule EliteKickers nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Fussballschule EliteKickers gegen den/die Teilnehmer/in ist der Wohnsitz der/die Teilnehmer/in maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Fussballschule EliteKickers (Darmstadt) maßgebend.
12. Schlussklausel:
Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
Eine unwirksame, undurchsetzbare oder unvollständige Regelung haben die Parteien durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen undurchsetzbar oder unvollständigen Regelungen am nächsten kommt.
Frankfurt am Main, Stand: 11.10.2017
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